Wohnungssuche und Mietvertrag

Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie:

Wo finde ich eine Wohnung?

Was muss ich tun, wenn ich eine Wohnung gefunden habe, die mir gefällt?

Was ist ein Mietvertrag? Worauf muss ich schauen, bevor ich den Mietvertrag unterschreibe?

Wo kann ich finanzielle Hilfe bekommen, wenn ich meine Miete nicht bezahlen kann

Es ist gut, sich in einem kurzen Anschreiben der Person vorzustellen, die die Wohnung anbietet. Das ist meist der Vermieter oder die Vermieterin. Schreiben Sie einige Informationen zu sich selbst und zu den Personen, die in die Wohnung einziehen möchten. Fragen Sie nach einem Besichtigungstermin und geben Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail Adresse und Telefonnummer) an.
 
 
und in der Zeitung NWZ (Neue Württembergische Zeitung)
Wohnungen sind schwer zu bekommen. Es gibt viele Bewerber und Bewerberinnen. Deshalb müssen Sie bei einer Besichtigung mit Ihrem Verhalten und Aussehen einen positiven Eindruck machen. Nehmen Sie eine „Mieterselbstauskunft“ mit zum Termin der Besichtigung. Füllen Sie diese aus. So kann der Vermieter oder die Vermieterin einige Informationen über Sie bekommen.
 
 
Außerdem sollten Sie die Wohnung sehr genau anschauen. Ist etwas kaputt? Welche elektrischen Geräte sind schon vorhanden? Das sind zum Beispiel: Kühlschrank, Herd, Backofen. Ist die Wohnung mit Möbeln ausgestattet? Wie hoch ist die Kaltmiete und wie hoch sind die Nebenkosten? Schreiben Sie alles auf und machen Sie Fotos.
Der Mietvertrag regelt alles zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.
 
Checkliste für Ihren Mietvertrag:
  • Mietpreis: Miete und Nebenkosten
  • Kündigungsfrist: Normalerweise ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Das bedeutet, dass Sie nach einer Kündigung der      Wohnung noch drei Monate in der Wohnung bleiben können.
  • Nebenkosten
  • Kaution
  • sonstige Vereinbarungen wie zum Beispiel: Kehrwoche

Es ist sehr wichtig, sich den Mietvertrag vor dem Unterschreiben sehr genau anzuschauen. Wenn Sie unterschrieben haben, stimmen Sie dem zu, was im Vertrag steht. Das heißt: Sie müssen den Vertrag erfüllen und das tun, was darin steht.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter oder Kreissozialamt bekommen: Zeigen Sie den Mietvertrag dort vor. Das Jobcenter oder Kreissozialamt muss den Umzug erlauben. Sie müssen erklären, wieso Sie umziehen möchten. Unterschreiben Sie den Mietvertrag nicht, wenn Sie noch keine Zustimmung bekommen haben. Wenn Sie die Zustimmung nicht haben, müssen Sie Miete, Nebenkosten, Kaution und den Umzug selbst bezahlen.

Einen Mietvertrag kann jede volljährige Person selbstständig abschließen. Volljährig ist man in Deutschland mit 18 Jahren.
Ein Vertrag kann beispielsweise zwischen einem Unternehmen oder einer Privatperson und einer anderen Privatperson abgeschlossen werden. Mit einem Vertrag verpflichten sich beide Personen zu den Abmachungen, die im Vertrag stehen. Es ist zu empfehlen, einen Vertrag schriftlich abzuschließen. So hat man im Nachhinein einen Beweis für das Vereinbarte. Es ist wichtig, die Verträge und Papiere in einem Ordner oder einer Mappe aufzubewahren, damit man sie nicht verliert.

Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe für Menschen, die wenig Geld von der Arbeit bekommen. Das Wohngeld hilft, die Miete und andere Kosten für die Wohnung bezahlen zu können.

Wer bekommt kein Wohngeld?

  • Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II (Sozialgesetzbuch II) (Jobcenter)
  • Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung) (Kreissozialamt)

Wer Wohngeld beantragen will, muss einen Antrag stellen. Hier können Sie den Antrag stellen: 

 
Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales

Poststraße 39-41

73033 Göppingen

Kosten der Unterkunft