Führerschein

Um in Deutschland selbst Auto fahren zu können, braucht man einen gültigen Führerschein. Die Führerscheinstelle des Landratsamt Göppingen ist dafür zuständig

Bei der Führerscheinstelle können Sie beantragen: Führerschein, Erweiterung und Verlängerung der Fahrerlaubnis, Umtausch des Führerscheins, Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (wenn Sie beruflich Personen befördern müssen zum Beispiel als Busfahrer/Busfahrerin oder Taxifahrer/Taxifahrerin). Dort bekommen sie auch einen Ersatzführerschein, wenn Sie Ihren verloren haben.

Sie bekommen hier auch:
Fahrlehrer- oder Fahrlehrerinnerlaubnis und Fahrschulerlaubnis.

 
EU-Land
Sie können Ihren Führerschein aus dem EU-Land, aus dem Sie kommen, in Deutschland nutzen.
 
Nicht-EU-Land
Sie dürfen 6 Monate in Deutschland Auto fahren. Nach 6 Monaten müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen. Je nach dem, aus welchem Land Sie kommen, müssen Sie dafür eine Prüfung machen.
 
Melden Sie sich bei einer Fahrschule an. Vergleichen Sie die Preise verschiedener Fahrschulen. Machen Sie einen Sehtest beim Optiker. Das ist meistens kostenlos. Sie brauchen einen Erste-Hilfe-Kurs. Erste-Hilfe-Kurse findet man im Internet. Sie kosten etwa 50 € und dauern einen Tag. Zusätzlich brauchen Sie: biometrisches Passbild, Personalausweis oder Aufenthaltstitel. Die Fahrschule stellt den Antrag auf den Führerschein bei der Führerscheinstelle. Das kostet ungefähr 50 €. Die Fahrschule bereitet Sie mit Theorieunterricht und Praxisunterricht auf zwei Prüfungen vor. In der ersten Prüfung müssen Sie einen schriftlichen Test bestehen. Der Test hat Fragen zum Straßenverkehr und zum Autofahren. In der zweiten Prüfung zeigen Sie, dass Sie Autofahren können.
Hier sehen Sie, was Sie bezahlen müssen, wenn sie zum Beispiel beim Autofahren geblitzt wurden. Das passiert, wenn Sie zu schnell gefahren sind.
 

Wer ein eigenes Auto gekauft hat und damit fahren möchte, muss es zulassen. Das geht im Landratsamt.

Zulassen bedeutet: Das Landratsamt trägt Sie als Fahrer und Besitzer Ihres Autos in die Akte ein. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die Kfz-Steuer bezahlen. Kfz steht für Kraft-Fahr-Zeug und ist ein anderes Wort für Auto.

Zum Termin der Zulassung des Autos brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • Fahrzeugbrief

Achtung: Nicht jeder oder jede darf ein Auto auf sich selbst zulassen. Wer eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Fiktionsbescheinigung hat, darf kein Auto zulassen. Personen, deren Informationen auf dem Aufenthaltstitel auf eigenen Angaben beruhen, dürfen auch kein Auto zulassen.

Landratsamt Göppingen

Lorcher Straße 6

73033 Göppingen