Kindergeld, Elterngeld und Unterhalt

In Deutschland können Eltern oder Personen, die das Sorgerecht für ein Kind haben, Kindergeld bekommen. Menschen, die wenig Geld verdienen, können zusätzlich Elterngeld, Elternbonus und Kinderzuschlag beantragen. Unterhalt bekommen Elternteile, also Vater oder Mutter, wenn sie ihr Kind alleine groß ziehen.

Kinder kosten viel Geld. Deshalb bekommen Sie für jedes Kind, das in Deutschland wohnt, Geld. Das Geld für Ihr Kind oder mehrere Kinder bekommen Sie von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Jede Familie bekommt Kindergeld für Kinder bis 18 Jahre oder bis das Kind eine Ausbildung oder ein Studium fertig gemacht hat. Maximal bekommen Kinder bis 25 Jahre Kindergeld. Das erste und das zweite Kind bekommen jeweils 204 €. Das dritte Kind bekommt 210 €. Ab dem vierten Kind werden 235 € ausgezahlt.

Sie brauchen: Steuer-ID der Eltern und des Kindes, Geburtsurkunde des Kindes.

Wenn Sie eine Duldung oder Gestattung haben, können Sie kein Kindergeld bekommen.

Das Kindergeld muss schriftlich beantragt werden.

Das geht mit einem Formular:
 
oder online:

Das Elterngeld soll die Eltern nach der Geburt finanziell unterstützen. Elterngeld gibt es in vielen verschiedenen Varianten. Die Höhe des Elterngeldes ist davon abhängig, ob die Eltern des Kindes arbeiten und wie viel sie verdienen. Elterngeld beantragen können Sie bei der Stadt Göppingen.

Petra Nover

Pfarrstraße 11

73033 Göppingen

Wenn Sie allein für Ihr Kind sorgen und Ihr Partner/Ihre Partnerin kein Geld für das Kind bezahlen kann, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Sie bekommen das Geld, wenn Ihnen der andere Elternteil (also: Mutter oder Vater des Kindes) kein Geld für das Kind gibt. Beantragen können Sie den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt in Göppingen.

Wenn Ihr Kind aber älter als 12 Jahre ist und vom Jobcenter Geld bekommt (mehr asl 528€) dann wird kein Antrag beim Jugendamt gestellt. Dann bekommen Sie den Unterhaltsvorschuss vom Jobcenter.

Landratsamt Göppingen

Lorcher Straße 6

73033 Göppingen

Kreisjugendamt

„Mutterschaftsgeld“ ist Geld, das eine Mutter vor und nach der Geburt ihres Kindes bekommt. Das Geld bekommt die Mutter, wenn sie arbeitet. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt kann sie nicht arbeiten. Das ist eine lange Zeit. Das Mutterschaftsgeld ist eine Kombination aus Geld vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin und der Krankenkasse der Mutter.

Das Mutterschaftsgeld können Sie ab der 33. Schwangerschaftswoche bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sie müssen dazu eine Bescheinigung vorlegen. Die Bescheinigung bekommen Sie von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin oder der Hebamme.

In der Schwangerschaft braucht die Mutter mehr Kleidung, mehr Lebensmittel und muss das Kinderzimmer einrichten. Das kostet Geld. Dafür können Sie „Mehrbedarf“ beantragen.
 
Mehrbedarf beim Jobcenter

Für alle Arten von Mehrbedarf während der Schwangerschaft und nach der Geburt, müssen Sie den Mutterpass beim Jobcenter zeigen.

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche hat die Mutter das Recht, 17 % mehr Geld zu bekommen.
  • Außerdem können Sie einen Antrag auf „Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung“ stellen.
  • Kurz vor der Geburt können Sie „Beihilfe zur Erstausstattung für das Baby“ beantragen.
Jobcenter Göppingen

Mörikestraße 15

73033 Göppingen

 
Mehrbedarf beim Kreissozialamt

Wenn Sie Geld vom Kreissozialamt bekommen, können Sie dort „Mehrbedarf für werdende Mütter“ beantragen. Außerdem können Sie „Mehrbedarf für Alleinerziehende“ beantragen, wenn Sie Ihr Kind allein erziehen. Das bedeutet: wenn das Kind die meiste Zeit bei Ihnen wohnt und nicht beim anderen Elternteil.

Landratsamt Göppingen

Lorcher Straße 6

73033 Göppingen

 
Mehrbedarf von Pro Familia e.V.

Ab der 15. Schwangerschaftswoche können Sie bei Pro Familia eine „Erstlingsausstattung“ beantragen.

Pro Familia e.V.

Grabenstr. 1

73033 Göppingen

Familien, die in Göppingen leben, erhalten einen Willkommensgutschein im Wert von 40 Euro von der Stadt Göppingen. Den Gutschein können Sie beim Besuch eines Kurses im Haus der Familie und dem Roten Kreuz Göppingen einlösen. Den Gutschein bekommen alle Familien, die in Göppingen wohnen, wenn das Kind geboren wird. Den Gutschein bekommen auch die Familien, die im ersten Lebensjahr des neuen Kindes nach Göppingen umziehen.

Den Gutschein bekommen die Eltern des Kindes nur persönlich auf dem Standesamt der Stadt Göppingen (Hauptstraße 1, 73033 Göppingen) zu den Öffnungszeiten des Standesamts. Bei Fragen rund um den Willkommensgutschein oder die Aufnahmevoraussetzung für Bildungseinrichtungen erhalten Sie über das Referat 34 – Bürgerdienste – Ansprechpartnerin Referatsleiterin Katja Rieger, Tel. 07161 650-3410 oder unter krieger@goeppingen.de.

KiZ+ ist ein Projekt von SAB und kooperiert mit der Familienkasse.

KiZ bedeutet: Kinder im Zentrum.

Die Mitarbeitenden helfen Ihnen, die Anträge für Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zu stellen.

Mit der finanziellen Hilfe können Familien oder Personen, die alleine für ihre Kinder sorgen, ihre Lebenssituation verbessern. Durch finanzielle Hilfe können Sie auch Ihre beruflichen Perspektiven weiterentwickeln.

Poststraße 42

73033 Göppingen