Anmelden und Ummelden

Sie ziehen bald in eine neue Wohnung oder sind in den letzten Tagen in eine neue Wohnung umgezogen? Dann müssen Sie der Stadtverwaltung Göppingen sagen, wo Sie jetzt wohnen.  Es gibt bei einem Umzug noch viel zu erledigen. Eine Liste zum Abhaken finden Sie unter „Umzug“.

Innerhalb der ersten zwei Wochen in der neuen Wohnung müssen Sie zum Bürgerbüro oder zum Bezirksamt in Ihrem Stadtteil und sich ummelden, damit die Stadt weiß, wo Sie wohnen.

Bürgerbüro Göppingen

Hauptstraße 1

73033 Göppingen

(im Rathaus)

Bezirksamt Bartenbach

Lerchenberger Str. 46

73035 Göppingen-Bartenbach

Bezirksamt Bezgenriet

Badstraße 30

73035 Göppingen-Bezgenriet

Bezirksamt Faurndau

Bismarckstraße 6

73035 Göppingen-Faurndau

Bezirksamt Hohenstaufen

Reichsdorfstraße 34

73037 Göppingen-Hohenstaufen

Bezirksamt Holzheim

Schlater Straße 1

73037 Göppingen-Holzheim

Bezirksamt Jebenhausen

Boller Straße 12

73035 Göppingen-Jebenhausen

Bezirksamt Maitis

Gmünder Straße 32

73037 Göppingen-Maitis

 
Bitte nehmen Sie dafür Ihren Ausweis und Aufenthaltstitel und die „Wohnungsgeberbescheinigung“ mit, die Sie von Ihrem Vermieter oder der Vermieterin bekommen.
Was in der alten Wohnung zu tun ist:
  • Strom abmelden oder ummelden: Machen Sie ein Bild vom Stromzähler. Teilen Sie der Firma, die Sie mit Strom versorgt, den Zählerstand mit und sagen Sie, dass Sie umziehen. Sie bekommen eine Abschlussrechnung per Post.
  • Gas abmelden oder ummelden: Machen Sie ein Bild vom Gaszähler. Teilen Sie der Firma, die Sie mit Strom versorgt, den Zählerstand mit und sagen Sie, dass Sie umziehen. Sie bekommen eine Abschlussrechnung per Post.
  • Internet abmelden oder ummelden: Wenn Sie eine Internetbox (Router) für WLAN haben, können Sie diese meist in die neue Wohnung mitnehmen. Die Firma, über die Sie Internet bekommen, braucht von Ihnen eine Information über Ihren Umzug.
  • Müll abmelden oder ummelden: Wenn es in der neuen Wohnung keine Mülltonne gibt, können Sie Ihre Mülltonne in die neue Wohnung mitnehmen. Sagen Sie auch dem AWB (Abfallwirtschaftsbetrieb) Bescheid, dass Sie umziehen.
  • Muss in der alten Wohnung noch renoviert werden? Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.
  • Dauerauftrag der Miete für die alte Wohnung bei der Bank löschen.
 
Was in der neuen Wohnung zu tun ist:
  • Übergabeprotokoll bei der Schlüsselübergabe ausfüllen: Dabei treffen sich Vormieter oder Vormieterin, der Vermieter oder die Vermieterin und Sie als neuer Mieter oder Mieterin und gehen die Wohnung zusammen durch. Sie achten auf Schäden an Fenstern, Wänden oder am Boden. Es wird auch aufgeschrieben, ob Möbel oder Elektrogeräte (Kühlschrank, Herd) in der Wohnung bleiben. Sie erhalten alle Schlüssel für die neue Wohnung.
  • Machen Sie Fotos von den Zählerständen (Gas und Strom, Wasser und Heizung). Die Zahlen brauchen Sie, um sich bei einem Energieversorger (zum Beispiel: EVF oder EnBW) anmelden zu können. Melden Sie Ihren Strom und Gas bei der Firma Ihrer Wahl an.
  • Internet: Beauftragen Sie einen Techniker oder eine Technikerin, der oder die Ihr Internet installiert.
  • Müll: Informieren Sie den AWB (Abfallwirtschaftsbetrieb) über Ihren Umzug. Der AWB holt Ihren Müll ab und muss wissen, dass Sie umgezogen sind.
  • Adressen ändern: Ändern Sie Ihre Adresse bei allen Firmen und Personen, die Ihre alte Adresse hatten. Das sind zum Beispiel: Ihre Bank, bei der Sie Ihr Konto haben und die Firma, bei der Sie Versicherungen abgeschlossen haben.
  • Dauerauftrag für die Miete bei der Bank einrichten.
Die Rundfunkgebühr müssen alle Haushalte in Deutschland bezahlen.

Man bezahlt dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Radiosender und Fernsehsender gute Informationen, Bildung, Unterhaltung und Beratung leisten können. Weil sich diese Sender nicht wie private Sender hauptsächlich über Werbung für Produkte oder anderes finanzieren, brauchen sie Geld. Sie brauchen das Geld für sie Sende-Kosten und für ihre MitarbeiterInnen.

Befreiung und Ermäßigung bei Leistungsbezug: 

Bekommen Sie

  • Arbeitslosengeld II (Jobcenter)
  • Sozialhilfe (Kreissozialamt)
  • BAföG
  • BAB
  • Sozialhilfe
  • Asylbewerberleistungen (Kreissozialamt)
  • Ausbildungsgeld
  • Grundsicherung (Kreissozialamt)
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Blindenhilfe
  • Pflegegeld für Pflege zuhause?
Dann können Sie die Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühr beantragen.
Das bedeutet, dass Sie weniger oder gar nichts mehr bezahlen müssen.
Das geht online! 

Sie brauchen dafür Ihre Beitragsnummer. Die Nummer finden Sie oben rechts auf einem Brief von „ARD, ZDF, Deutschlandradio“.

Der Rundfunkbeitrag – Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Befreiung und Ermäßigung bei Behinderung: 

Haben Sie selbst eine Sehbehinderung, eine Hörbehinderung oder eine andere Behinderung oder leben mit einer Person mit diesen Behinderungen zusammen?

Dann können Sie auch eine Befreiung oder eine Ermäßigung beantragen.
Das bedeutet, dass Sie weniger oder gar nichts mehr bezahlen müssen.
Das geht online! Sie brauchen dafür Ihre Beitragsnummer. Die Nummer finden Sie oben rechts auf einem Brief von „ARD, ZDF, Deutschlandradio“.