Schwangerschaft und Geburt

Hier finden Sie viele Informationen für die Zeit vor der Geburt und die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes.

Welche Untersuchungen braucht die Mutter? Welche Untersuchungen braucht das Kind?

Wer kann mir bei Fragen rund um die Schwangerschaft helfen?

Wie und wo stelle ich einen Asylantrag für mein Kind?

Wenn Sie denken, Sie sind schwanger, machen Sie einen Termin bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin. Wenn Sie schwanger sind, bekommen Sie einen Mutterpass. Das ist ein kleines Heft, in das alle Informationen zur Mutter und dem Baby eingetragen werden.  Jetzt müssen Sie in regelmäßigen Abständen zu Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin gehen. Dort werden Mutter und Kind untersucht und geschaut, ob alles in Ordnung ist.

Eine Hebamme ist eine Person, die die werdende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Geburt begleitet. Die Hebamme berät und unterstützt die werdende Mutter. Die Hebamme kommt auch zur schwangeren Frau nach Hause. Eine Hebamme zu finden, ist nicht leicht. Wenn Sie eine Hebamme möchten, die Sie unterstützt, suchen Sie zu Beginn der Schwangerschaft nach einer Hebamme, die Zeit für Sie hat.

Hebammen-Sprechstunde in der Klinik am Eichert:

Gehen Sie bitte zu allen „U-Untersuchungen“ mit Ihrem neu geborenen Kind. Die Untersuchungen beginnen, wenn das Kind geboren wurde. Wenn Ihr Kind 6 Jahre alt ist, hat es die letzte U-Untersuchung. Ein Arzt oder eine Ärztin untersucht alle wichtigen Funktionen des Körpers des Kindes in regelmäßigen Abständen. Alle Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem gelben kleinen Heft aufgeschrieben.

U1 – nach der Geburt

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

U 3 – 4. bis 5. Lebenswoche

U 4 – 3. bis 4. Lebensmonat

U 5 – 6. bis 7. Lebensmonat

U 6 – 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)

U 7 – 21. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)

U 7a – 34. bis 36. Lebensmonat

U 8 – 46. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)

U 9 – 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre)

Zu einer Beratungsstelle können Sie gehen, wenn Sie Unterstützung und Information vor, während und nach der Schwangerschaft und Geburt brauchen. Dort können Sie auch hingehen, wenn Sie das Kind nicht bekommen möchten.
Pro Familia e.V.

Grabenstraße 1

73033 Göppingen

 
Beratungsstelle für Schwangere, Landkreis Göppingen

Wilhelm-Busch-Weg 1

73033 Göppingen

 
Koordination Frühe Hilfen, Landratsamt Göppingen

Wilhelm-Busch-Weg 5

73033 Göppingen

Schreiben Sie einen Brief an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Kopieren Sie Ihren eigenen Aufenthaltstitel und legen Sie die Kopie dem Brief an das BAMF bei.

Dazu kommt noch ein schriftlicher Asylerstantrag:

 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Pfizerstraße 1

76139 Karlsruhe

Ihr neu geborenes Kind braucht eine Geburtsurkunde. Geburtsurkunden gibt es in fast jedem Land. Eine Geburtsurkunde ist ein Papier, auf dem Name und Geburtstag und Geburtsort des Kindes stehen. Außerdem stehen die Namen der Eltern darauf. Das Krankenhaus gibt die Information, dass ein Kind geboren wurde, an das Standesamt (im Rathaus) weiter. Das passiert innerhalb einer Woche. Danach können Sie mit Ihren Unterlagen (Personalausweis und Aufenthaltstitel, Geburtsurkunden der Eltern des Kindes, Eheurkunde der Eltern des Kindes) zum Standesamt gehen und die Geburtsurkunde bekommen.

Die Geburtsurkunde ist wichtig für:
Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse, Beantragung von Kindergeld und Elterngeld. Die originale Geburtsurkunde bekommen Sie nur ein Mal. Weitere Kopien kosten Geld.

 
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