Sozialamt und Jobcenter

Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen können, bekommen Geld vom Jobcenter oder Sozialamt. Zum Lebensunterhalt gehören: Miete und Nebenkosten, Heizung, Strom, Lebensmittel und Kleidung.

 

Grundsicherung

Personen mit Fluchterfahrung, arbeitslose Personen, kranke Personen oder Personen, die nicht mehr arbeiten, weil sie zu alt sind, bekommen zum Beispiel dieses Geld. Das Geld vom Jobcenter oder Sozialamt nennt man „Grundsicherung“.

In besonderen Situationen kann „Mehrbedarf“ beantragt werden. Das bedeutet: mehr Geld erhalten. Eine besondere Situation kann sein: Schwangerschaft, körperliche oder psychische Behinderung, allein für die Kinder sorgen müssen. Aber auch bei einem Umzug in eine andere Wohnung kann mehr Geld beantragt werden.

Wenn man eine Behinderung hat oder bekommen hat, kann man auch (vorübergehend) nicht mehr arbeiten. Deshalb bekommen Menschen mit Behinderung auch Geld vom Sozialamt. Außerdem bekommt die Person mit Behinderung einen Behindertenausweis. Welche Vergünstigungen man mit dem Behindertenausweis bekommt, hängt von zuerkannten Grad der Behinderung und dem zugewiesenen Merkmal (zum Beispiel: Merkmal G für Gehbehinderung) ab. Wenn man sich genau informieren möchte, dann kann man sich an diese spezielle Beratungsstelle wenden:

EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)

Schillerstraße 21

73054 Eislingen