Mehrbedarf Schwangere

In der Schwangerschaft braucht die Mutter mehr Kleidung, mehr Lebensmittel und muss das Kinderzimmer einrichten. Das kostet Geld. Dafür können Sie „Mehrbedarf“ beantragen.

Für alle Arten von Mehrbedarf während der Schwangerschaft und nach der Geburt, müssen Sie den Mutterpass beim Jobcenter zeigen.
• Ab der 13. Schwangerschaftswoche hat die Mutter das Recht, 17 % mehr Geld zu bekommen.
• Außerdem können Sie einen Antrag auf „Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung“ stellen.
• Kurz vor der Geburt können Sie „Beihilfe zur Erstausstattung für das Baby“ beantragen.
Jobcenter Göppingen

Mörikestraße 15

73033 Göppingen

Wenn Sie Geld vom Kreissozialamt bekommen, können Sie dort „Mehrbedarf für werdende Mütter“ beantragen. Außerdem können Sie „Mehrbedarf für Alleinerziehende“ beantragen, wenn Sie Ihr Kind allein erziehen. Das bedeutet: wenn das Kind die meiste Zeit bei Ihnen wohnt und nicht beim anderen Elternteil.
Landratsamt Göppingen

Lorcher Straße 6

73033 Göppingen

Ab der 15. Schwangerschaftswoche können Sie bei Pro Familia eine „Erstlingsausstattung“ beantragen.
Pro Familia

Grabenstr. 1

73033 Göppingen

goeppingen@profamilia.de