Mehrbedarf Schwangere
In der Schwangerschaft braucht die Mutter mehr Kleidung, mehr Lebensmittel und muss das Kinderzimmer einrichten. Das kostet Geld. Dafür können Sie „Mehrbedarf“ beantragen.
Mehrbedarf beim Jobcenter
Für alle Arten von Mehrbedarf während der Schwangerschaft und nach der Geburt, müssen Sie den Mutterpass beim Jobcenter zeigen.
• Ab der 13. Schwangerschaftswoche hat die Mutter das Recht, 17 % mehr Geld zu bekommen.
• Außerdem können Sie einen Antrag auf „Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung“ stellen.
• Kurz vor der Geburt können Sie „Beihilfe zur Erstausstattung für das Baby“ beantragen.
Jobcenter Göppingen
Mörikestraße 15
73033 Göppingen
Mehrbedarf beim Kreissozialamt
Wenn Sie Geld vom Kreissozialamt bekommen, können Sie dort „Mehrbedarf für werdende Mütter“ beantragen. Außerdem können Sie „Mehrbedarf für Alleinerziehende“ beantragen, wenn Sie Ihr Kind allein erziehen. Das bedeutet: wenn das Kind die meiste Zeit bei Ihnen wohnt und nicht beim anderen Elternteil.
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
Mehrbedarf von Pro Familia e.V.
Ab der 15. Schwangerschaftswoche können Sie bei Pro Familia eine „Erstlingsausstattung“ beantragen.
Pro Familia
Grabenstr. 1
73033 Göppingen
goeppingen@profamilia.de