Finanzen

Information zu Mehrbedarf, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag finden Sie hier.

In der Schwangerschaft braucht die Mutter mehr Kleidung, mehr Lebensmittel und muss das Kinderzimmer einrichten. Das kostet Geld. Wenn Sie Geld vom Jobcenter oder Kreissozialamt bekommen, können Sie für Mutter und Kind „Mehrbedarf“ beantragen.
 
Jobcenter

Für alle Arten von Mehrbedarf während der Schwangerschaft und kurz vor der Geburt, müssen Sie den Mutterpass beim Jobcenter zeigen.

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche hat die Mutter das Recht, 17 % mehr Geld zu bekommen.
  • Außerdem können Sie einen Antrag auf „Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung“ stellen.
  • Kurz vor der Geburt können Sie „Beihilfe zur Erstausstattung für das Baby“ beantragen.
Jobcenter Göppingen

Mörikestraße 15

73033 Göppingen

 
Kreissozialamt
Wenn Sie Geld vom Kreissozialamt bekommen, können Sie dort „Mehrbedarf für werdende Mütter“ beantragen. Außerdem können Sie „Mehrbedarf für Alleinerziehende“ beantragen, wenn Sie Ihr Kind allein erziehen. Das bedeutet: wenn das Kind die meiste Zeit bei Ihnen wohnt und nicht beim anderen Elternteil.
Landratsamt Göppingen

Lorcher Straße 6

73033 Göppingen

 
Pro Familia e.V.
Ab der 15. Schwangerschaftswoche können Sie bei Pro Familia eine „Erstlingsausstattung“ beantragen.
Pro Familia e.V.

Grabenstr. 1

73033 Göppingen

Wenn Sie allein für Ihr Kind sorgen, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Sie bekommen das Geld, wenn Ihnen der andere Elternteil (also: Mutter oder Vater des Kindes) kein Geld für das Kind gibt. Beantragen können Sie den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt in Göppingen. Wenn Ihr Kind aber älter als 12 Jahre ist und vom Jobcenter Geld bekommt (mehr asl 528€) dann wird kein Antrag beim Jugendamt gestellt. Dann bekommen Sie den Unterhaltsvorschuss vom Jobcenter.
Landratsamt Göppingen
Kreisjugendamt

Lorcher Straße 6

73033 Göppingen

Das Elterngeld soll die Eltern nach der Geburt finanziell unterstützen. Elterngeld gibt es in vielen verschiedenen Varianten. Die Höhe des Elterngelds ist davon abhängig, ob die Eltern des Kindes arbeiten und wie viel sie verdienen. Sie können das Elterngeld schon beantragen, wenn das Kind noch nicht geboren ist. Elterngeld beantragen können Sie bei der Stadt Göppingen.
Petra Nover

Pfarrstraße 11

73033 Göppingen

Kinder kosten viel Geld. Deshalb bekommen Sie für jedes Kind, das in Deutschland wohnt, Geld. Geld für Ihr Kind oder mehrere Kinder bekommen Sie von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Jede Familie bekommt Kindergeld für Kinder bis 18 Jahre oder bis das Kind eine Ausbildung oder ein Studium gemacht hat. Maximal bekommen Kinder bis 25 Jahre Kindergeld. Das erste und das zweite Kind bekommen jeweils 219 €. Das dritte Kind bekommt 225 €. Ab dem vierten Kind werden 250 € ausgezahlt. [Stand 1.1.2021]

Sie brauchen: Steuer-ID der Eltern und des Kindes, Geburtsurkunde des Kindes.

Wenn Sie eine Duldung haben, können Sie kein Kindergeld bekommen.

Das Kindergeld muss schriftlich beantragt werden.

Das geht mit einem Formular:
 
oder online:
 

Familien, die in Göppingen leben und ein Kind bekommen haben, erhalten einen Willkommensgutschein im Wert von 40 € von der Stadt Göppingen. Den Gutschein bekommen auch die Familien, die im ersten Lebensjahr des neuen Kindes nach Göppingen umziehen. Den Gutschein können Sie beim Besuch eines Kurses im Haus der Familie oder dem Roten Kreuz Göppingen einlösen.

Den Gutschein bekommen die Eltern des Kindes nur persönlich beim Standesamt der Stadt Göppingen zu den Öffnungszeiten des Standesamts:

Nur mit Terminvereinbarung!
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Standesamt Göppingen

Hauptstr. 1

73033 Göppingen

Bei Fragen rund um den Willkommensgutschein oder die Aufnahmevoraussetzung für Bildungseinrichtungen erhalten Sie über das Referat 34 – Bürgerdienste – Ansprechpartnerin Referatsleiterin Pia Buck.
 

Wenn der Lohn von der Arbeit nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (oder auch: Kindergeldzuschlag) bekommen.

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Das bedeutet: Wenn Sie Kindergeld bekommen und Kinderzuschlag zusätzlich bekommen wollen, müssen Sie dafür einen extra Antrag machen.

Können Sie den Kinderzuschlag bekommen?

  • Sie verdienen wenig in Ihrer Arbeit.
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin verdient wenig in der Arbeit.
  • Ihr Kind ist unter 25 Jahren, lebt bei Ihnen zuhause und ist nicht verheiratet.
  • Sie bekommen für das Kind Kindergeld.

Wie viel Kinderzuschlag Sie bekommen, ist abhängig von diesen Punkten.