Krankenversicherung

Krankenversicherung

Jede Person, die in Deutschland lebt, hat eine Versicherungspflicht für eine Krankenversicherung. Das bedeutet: Jede Person in Deutschland muss eine Krankenversicherung bei einer Krankenkasse haben. Eine Krankenversicherung ist wichtig für:

  • Vorsorge
  • Gesundheitsförderung
  • Behandlungen bei einem Arzt oder einer Ärztin
  • Krankenhausaufenthalt

Eine Krankenversicherung kann gesetzlich sein oder privat.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind meist gesetzlich versichert. Wer sehr viel Geld verdient, kann sich auch privat versichern. Kinder sind meistens über ihre Eltern familienversichert. Das bedeutet, dass die Krankenversicherung der Eltern die Krankenversicherung der Kinder mit einschließt.

Personen, die Geld vom Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit oder dem Kreissozialamt bekommen, werden über diese Stellen krankenversichert.

Wer zum Arzt oder zu einer Ärztin geht, zeigt seine Krankenversicherungs-Karte. So kann der Arzt oder die Ärztin die Kosten für die Behandlung direkt bei der Krankenkasse einfordern.

Bei welcher Krankenversicherung Sie sich versichern, können Sie selbst entscheiden. Allgemein haben alle gesetzlichen Krankenkassen ähnliche Leistungen. Krankenkassen haben unterschiedliche Sonder-Leistungen. Das bedeutet: Manche Krankenkassen bezahlen andere Behandlungen beim Arzt oder einer Ärztin, die andere Krankenkassen nicht. Zusatzleistungen müssen Sie selbst bezahlen. Schauen Sie, was Ihnen in Ihrer Gesundheits-Versorgung wichtig ist. Dann entscheiden Sie sich für eine Krankenkasse.

Selbstständig arbeitende Personen, Studierende oder Beamte und Beamtinnen können sich ohne Voraussetzungen privat versichern.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mehr als 5.000 € Brutto im Monat verdienen, können sich freiwillig privat versichern.

Wenn man arbeitet und 6 Wochen ohne Unterbrechung wegen derselben Krankheit krank ist (mit Bescheinigung vom Arzt) dann bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr den Lohn. Die gesetzliche Krankenkasse, bei der man versichert ist, zahlt einen Teil des Lohns aus. Das nennt man „Krankengeld“. Man bekommt 70% des  Bruttogehalts als Krankengeld. Das Krankengeld bekommt man maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.

Am besten informiert man sich bei der eigenen Krankenkasse, wenn man länger als sechs Wochen krank geworden ist.