Recht

Wenn Ihr Kind geboren ist, gibt es viele Dinge zu beachten. Vor allem, wenn die Eltern Menschen mit Fluchterfahrung sind oder wenn Eltern nicht verheiratet sind. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schreiben Sie einen Brief an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Kopieren Sie Ihren eigenen Aufenthaltstitel und legen Sie die Kopie dem Brief an das BAMF bei.

Dazu kommt noch ein schriftlicher Asylerstantrag:

 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Pfizerstraße 1

76139 Karlsruhe

Ihr neu geborenes Kind braucht eine Geburtsurkunde. Geburtsurkunden gibt es in fast jedem Land. Eine Geburtsurkunde ist ein Papier, auf dem Name und Geburtstag und Geburtsort des Kindes stehen. Außerdem stehen die Namen der Eltern darauf. Das Krankenhaus gibt die Information, dass ein Kind geboren wurde, an das Standesamt (im Rathaus) weiter. Das passiert innerhalb einer Woche. Danach können Sie mit Ihren Unterlagen (Personalausweis oder Aufenthaltstitel, Geburtsurkunden der Eltern des Kindes, Eheurkunde der Eltern des Kindes) zum Standesamt gehen und die Geburtsurkunde bekommen. Im Standesamt bestimmen Sie außerdem den Vornamen und Nachnamen des Kindes.

Die Geburtsurkunde ist wichtig für:
Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse, Beantragung von Kindergeld und Elterngeld. Die originale Geburtsurkunde bekommen Sie nur ein Mal. Weitere Kopien kosten Geld.

 
Bürgerbüro Göppingen

Hauptstraße 1

73033 Göppingen

(im Rathaus)

Wenn Sie nicht verheiratet sind und zusammen ein Kind bekommen haben, muss der Vater beim Standesamt vorsprechen und sagen, dass er der Vater ist. Dieses Verfahren bezeichnet man als Vaterschaftsanerkennung. Machen Sie dafür einen Termin beim Standesamt Göppingen oder beim Kreisjugendamt. Die Anerkennung  der Vaterschaft ist kostenlos und ist schon während der Schwangerschaft möglich. Sie brauchen einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, wenn Sie oder ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht so gut deutsch sprechen.  Die Vaterschaftsanerkennung ist wichtig für die Sorgerechtserklärung.

Wenn Sie Elterngeld und Kindegeld beantragen möchten und nicht verheiratet sind, dann brauchen sie ebenfalls die Vaterschaftsanerkennung.

Standesamt Göppingen

Hauptstraße 1

73033 Göppingen

(im Rathaus)

 
Kreisjugendamt

Lorcher Straße 6

73033 Göppingen

(im Landratsamt Göppingen)

Wenn Sie Ihr Kind gemeinsam erziehen und für das Kind sorgen wollen, brauchen Sie das Sorgenrecht für das Kind. Eine Vaterschaftsanerkennung ist die Grundlage für die Sorgeerklärung für den Vater des Kindes. Hierfür müssen beide Elternteile zum Termin kommen, ihre Ausweispapiere dabei haben und gut deutsch sprechen. Wenn einer der beiden Elternteile kein Deutsch spricht, benötigt man einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.

Kreisjugendamt

Lorcher Straße 6

73033 Göppingen

(im Landratsamt Göppingen)